Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparenz und Ehrlichkeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen mit Kundeninformationen

  1. Allgemeines und Geltungsbereich
    1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der

Krakl GmbH
Paul-Hindemith-Ring 40
76669 Bad Schönborn
Tel.: +49 (0) 176 – 40484301
E-Mail: info@krakl.app
Internet: http://krakl.app/
USt.-IdNr.: DE333801657
vertreten durch die Geschäftsführer: Manuel Dernek, Sven Kirchgeßner, Sascha Frietsch
Sitz der Gesellschaft: Bad Schönborn
Registergericht: Amtsgericht Mannheim
Registernummer: HRB 736922

(im Folgenden „Provider“ genannt) und den Kunden (im Folgenden „Kunden“, gemeinschaftlich auch „Parteien“ genannt) des Providers.

    1. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. 
    2. Unternehmer im Sinne dieser AGB sind auch Behörden, Körperschaften, Anstalten, Stiftungen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, die bei Vertragsschluss ausschließlich privatrechtlich handeln.
    3. Die AGB des Providers gelten ausschließlich. Verwendet der Kunde entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, wird deren Geltung hiermit widersprochen; sie werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Provider dem ausdrücklich zugestimmt hat.
    4. Für Unternehmer gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB gegenüber dem Kunden in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Provider in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt. Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge werden, sofern im Einzelfall keine individuellen Regelungen getroffen werden, durch die vorliegenden AGB ergänzt. 
  1. Vertragsgegenstand
    1. Der Provider erbringt für den Kunden Software-as-a-Service-Dienstleistungen (im Folgenden „SaaS-Dienste“ genannt) über das Internet im Bereich der Videokonferenz und Videokommunikation mit Unterschriftenfunktion.
    2. Vertragsgegenstand ist die entgeltliche und auf die Vertragslaufzeit befristete Bereitstellung der Software „Krakl“ (im Folgenden „Software“ genannt) des Providers zur Nutzung über das Internet mit handelsüblichen modernen Webbrowsern sowie die Einräumung von Speicherplatz auf den Servern des Providers.
    3. Dem Provider ist es gestattet, bei der Einräumung von Speicherplatz Nachunternehmer einzubeziehen. Der Einsatz von Nachunternehmern entbindet den Provider nicht von seiner alleinigen Verpflichtung gegenüber dem Kunden zur vollständigen Vertragserfüllung.
    4. Gegenstand des Vertrages kann – je nach Produktbeschreibung des Providers – sowohl der Bezug der Software im Wege einer Einmalüberlassung als auch der Bezug der Software im Wege einer dauerhaften Überlassung  sein. Bei der dauerhaften Überlassung der Software verpflichtet sich der Provider, dem Kunden die vertraglich geschuldete Software für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu überlassen.
  2. Vertragsschluss über den Onlineshop
    1. Die Präsentation und Bewerbung der Software im Onlineshop des Providers stellen ein verbindliches Angebot seitens des Providers zum Abschluss eines SaaS-Vertrages dar.
    2. Der Kunde kann die ausgewählte Software zunächst unverbindlich in den virtuellen Warenkorb legen. Mit Absenden seiner Bestellung über den Onlineshop und durch Anklicken der Checkboxen AGB („Hiermit bestätige ich, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und akzeptiere diese.“), Widerrufsbelehrung („Ich bin einverstanden und verlange ausdrücklich, dass Sie vor Ende der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen. Mir ist bekannt, dass ich bei vollständiger Vertragserfüllung durch Sie mein Widerrufrecht verliere.“) und Datenschutz („Ich habe die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen. Ich stimme zu, dass meine personenbezogenen Daten zum Zwecke der Registrierung und Erstellung eines Benutzerkontos elektronisch erhoben und gespeichert werden. Meine diesbezüglich erteilte Einwilligung kann ich jederzeit für die Zukunft per E-Mail an support@krakl.app widerrufen.“) sowie des Buttons „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ nimmt der Kunde das rechtsverbindliche Angebot des Providers an und der SaaS-Vertrag kommt zwischen dem Provider und Kunden zustande. Vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Bestellung kann der Kunde seine gemachten Eingaben jederzeit über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen einsehen und ändern. 
    3. Der Provider sendet dem Käufer unmittelbar nach dem Absenden der Bestellung eine Bestätigung per E-Mail. 
    4. Der Provider speichert die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform (per E-Mail) zu.
    5. Der Kunde kann ein Benutzerkonto im Onlineshop des Providers einrichten. Die Bestelldaten und der Vertragstext werden nicht im System des Providers gespeichert und können aus Sicherheitsgründen nicht mehr über das Nutzerkonto vom Kunden eingesehen und abgerufen werden.
    6. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 
    7. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Provider versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Provider oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 
    8. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend: Sofern die Parteien Sonderkonditionen vereinbaren, gelten diese grundsätzlich nicht für gleichzeitig laufende und zukünftige Vertragsverhältnisse mit dem Kunden.
    9. Soweit sich nicht aus den gesetzlichen Vorschriften etwas anderes ergibt, schuldet der Provider Beratungs- und sonstige Unterstützungsleistungen nur, wenn diese als vertragliche Hauptleistungspflicht vereinbart werden.
  3. Vertragsschluss über ENTERPRISE
    1. Der Kunde kann per Telefon, per E-Mail, postalisch oder über das auf der Website des Providers vorgehaltene Online-Kontaktformular eine unverbindliche Anfrage auf Abgabe eines Angebots an den Provider richten. Der Provider lässt dem Kunden auf dessen Anfrage hin in Textform (z.B. per E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor ausgewählten Software aus dem Produktsortiment des Providers zukommen.
    2. Dieses Angebot kann der Kunde durch eine gegenüber dem Provider abzugebende Annahmeerklärung in Textform (per E-Mail oder ein mit der Post versandter Brief) oder durch Zahlung des vom Provider angebotenen Kaufpreises innerhalb von sieben (7) Tagen ab Zugang des Angebots annehmen, wobei für die Berechnung der Frist der Tag des Angebotszugangs nicht mitgerechnet wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Provider maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Frist zur Annahme des Angebots auf einen Samstag, Sonntag, oder einen am Sitz des Kunden staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Providers innerhalb der vorgenannten Frist nicht an, so ist der Provider nicht mehr an sein Angebot gebunden. Hierauf wird der Provider den Kunden in seinem Angebot nochmals besonders hinweisen.
    3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. 
  4. Widerrufsrecht
    1. Als Verbraucher steht dem Kunden nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht bzgl. der entgeltlichen Bereitstellung der Software zu.
    2. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Providers.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. 

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Krakl GmbH, Paul-Hindemith-Ring 40, 76669 Schönborn, Deutschland, E-Mail: info@krakl.app, Telefon: + 49 (0) 176 40484301) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. 

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. 

Folgen des Widerrufs 

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. 

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht. 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

Muster Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An 

Krakl GmbH, 

Paul-Hindemith-Ring 40, 

76669 Schönborn,
Deutschland,

E-Mail: info@krakl.app

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
_________________________________________________________
Bestellt am (*) ____________ / erhalten am (*) __________________
_________________________________________________________
Name des/der Verbraucher(s)
_________________________________________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s)
_________________________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
_________________________
Datum
(*) Unzutreffendes streichen

  1. Software-Bereitstellung
    1. Der Provider stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version für die vertraglich festgelegte Anzahl an Nutzern nebst Benutzerdokumentation über das Internet entgeltlich zur Verfügung. Zu diesem Zweck richtet der Provider die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
    2. Kunden haben im Falle einer Einzellizenz die Möglichkeit, die Software nach erfolgreicher Registrierung zunächst unentgeltlich zu testen. Während des Testzeitraums prüft der Kunde, ob die Software seinen Anforderungen entspricht. Der Testzeitraum wird einmalig gewährt. Im Übrigen gilt Ziffer 16.1. dieses Vertrages.
    3. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung auf der Website des Providers unter https://krakl.app/features. 
    4. Auf Anfrage des Kunden können die Parteien durch gesonderte Individualvereinbarung die Anzahl der berechtigten Nutzer der Software erhöhen. Der Kunde erhält nach Vertragsschluss die entsprechende Anzahl an Zugangsdaten für die berechtigten Nutzer in Textform (per E-Mail).
    5. Der Provider beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt insbesondere vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
    6. Der Provider entwickelt die Software laufend weiter und wird diese durch laufende Updates und Upgrades verbessern. Eine Anpassung oder Erweiterung der Software auf die spezifischen Bedürfnisse des Kunden ist nicht geschuldet, sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wird. Der Kunde wird rechtzeitig über notwendige Updates der Software informiert. Sofern die Software nicht mehr den berechtigten Interessen des Kunden entspricht, steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu.
    7. Gegenüber den Erfüllungsgehilfen des Providers ist dieser allein weisungsbefugt, soweit nicht gesetzliche Weisungsrechte des Kunden bestehen.
    8. Der Provider wird die Interessen des Kunden wahrnehmen. Zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen, die den Kunden verpflichten, ist er jedoch nicht befugt. Eine Vertretung des Kunden gegenüber Dritten durch den Provider bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vollmacht.
    9. Der Provider ist an keine festen täglichen Zeiten der Erledigung seiner Arbeit gebunden, er hat keine Rechtspflicht zum regelmäßigen Erscheinen beim Kunden. Auch der Ort der Erledigung der Tätigkeit unterliegt der Entscheidung des Providers, es sei denn, der Ort der Leistungserbringung ergäbe sich sachnotwendig aus der einzelnen Aufgabenstellung. Nur sofern Betriebsmittel des Kunden, insbesondere Arbeitsgeräte, in Anspruch genommen werden müssen, stehen diese nur während der im Betrieb bestehenden regelmäßigen Arbeitszeiten zur Verfügung.
    10. Zusätzlich unterliegt der Provider auch keinen Weisungen hinsichtlich der Art und Weise der Arbeitsausführung. Auch wird der Provider nicht in die Arbeitsorganisation des Kunden eingegliedert, insbesondere erhält er keinen Büroraum zugewiesen und ist weder weisungsberechtigt gegenüber Mitarbeitern des Kunden noch ist der Provider diesen gegenüber weisungsgebunden.
  2. Einräumung von Speicherplatz
    1. Der Provider überlässt dem Kunden einen definierten Speicherplatz auf einem Server des Providers zur Speicherung seiner Daten. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem Umfang von einem (1) GB gemäß der technischen Spezifikation ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Inhalte nicht mehr ausreichen sollte, wird der Provider den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente nachbestellen vorbehaltlich Verfügbarkeit beim Provider.
    2. Der Provider trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Inhalte über das Internet abrufbar sind.
    3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
    4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung, Veröffentlichung oder Nutzung gegen geltendes Recht, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verstößt. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, seine Inhalte vor deren Ablage auf dem Speicherplatz auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu überprüfen und hierfür dem Stand der Technik entsprechende Maßnahmen (z.B. Virenschutzprogramme) einzusetzen.
    5. Der Provider ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Inhalte des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird der Provider tägliche Backups vornehmen, die Inhalte des Kunden auf Viren überprüfen sowie nach dem Stand der Technik Firewalls installieren. Weitergehende Verwahrungs- oder Obhutspflichten werden nicht geschuldet.
    6. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Inhalten und kann daher jederzeit die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Inhalte verlangen.
    7. Der Kunde ist vor Vertragsbeendigung zur selbständigen Datensicherung verpflichtet. Der Provider wird auf Aufforderung des Kunden unverzüglich sämtliche Inhalte, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, herausgeben. 
    8. Die Herausgabe der Inhalte erfolgt nach Wahl des Kunden entweder durch Übergabe von Datenträgern oder durch Übersendung über ein Datennetz. Die gespeicherten Inhalte werden einen (1) Monat nach der Herausgabe der Inhalte an den Kunden gelöscht, sofern der Kunde nicht innerhalb dieser Frist mitteilt, dass die übergebenen Inhalte nicht lesbar oder nicht vollständig sind. Nach Ablauf der Frist gilt das Schweigen des Kunden als Zustimmung zur Löschung der Inhalte. Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen sind allein vom Kunden einzuhalten.
    9. Dem Provider stehen hinsichtlich der Inhalte des Kunden weder ein Zurückbehaltungsrecht noch das gesetzliche Vermieterpfandrecht zu.
  3. Nutzungsrechte
    1. Der Kunde erhält einfache, nicht unterlizenzierbare und nicht übertragbare, zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkte Rechte, die Software ausschließlich mittels Zugriff über das Internet zu nutzen. Eine physische Überlassung der Software an den Kunden erfolgt nicht.
    2. Der Kunde darf die Software nur im Rahmen seiner eigenen privaten und/oder geschäftlichen Tätigkeit durch eigenes Personal nutzen. Dem Kunden ist eine weitergehende Nutzung der Software nicht gestattet.
  4. Support

Der Provider wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und der weiteren SaaS-Dienste nach Eingang der jeweiligen Frage zu den auf der Website des Providers angegebenen Zeiten in Textform (per E-Mail) beantworten.

  1. Service Levels und Störungsbehebung
    1. Die Verfügbarkeit der jeweils vereinbarten Dienste nach Ziffer 2.2. dieses Vertrages beträgt 99,0 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als vier (4) Stunden in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Unvermeidbare, unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse, die zur Nichtverfügbarkeit der SaaS-Dienste führen können, wie z.B. Hostingausfälle, Stromausfälle, Hackingeingriffe, Ausfälle der Telekommunikationsleitungen ab dem Übergabepunkt an das Internet werden auf das Verfügbarkeitsminimum nicht angerechnet.
    2. Unter der Verfügbarkeit ist die Möglichkeit des Kunden zu verstehen, sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungs- sowie Störungszeiten unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Verfügbarkeitszeit der Software. Unerhebliche Störungszeiten werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Für den Nachweis der Verfügbarkeit der Software sind die Messinstrumente im Rechenzentrum des Providers maßgeblich.
    3. Störungen bei Nutzung der Software sind dem Provider unverzüglich anzuzeigen. Eine Störungsmeldung und -behebung ist werktags (unter Ausschluss gesetzlicher Feiertage) zu den auf der Website des Providers angegebenen Zeiten gewährleistet (Support).
    4. Schwerwiegende Störungen wird der Provider auch außerhalb des Supports spätestens innerhalb von zwei (2) Stunden ab Eingang der Störungsmeldung – sofern die Meldung innerhalb des Supports erfolgt – analysieren und beheben (Behebungszeit). Eine schwerwiegende Störung liegt vor, wenn die Software insgesamt oder wesentliche Hauptfunktionen der Software nicht genutzt werden können. Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb der vorgenannten Zeitspanne möglich ist, wird der Provider den Kunden unverzüglich dahingehend informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.
    5. Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software können trotz Störung weiterhin genutzt werden oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens innerhalb von zwölf (12) Stunden analysiert und behoben.
    6. Die Beseitigung unerheblicher Störungen liegt im Ermessen des Providers.
    7. Etwaige gesetzliche Ansprüche des Kunden gegen den Provider bleiben im Übrigen unberührt.
  2. Pflichten des Kunden
    1. Die vom Kunden eingesetzte Hard- und Software (einschließlich Arbeitsplatzrechnern, Routern, Datenkommunikationsmitteln, usw.) müssen den technischen Mindestanforderungen für die vertragsgemäße Nutzung der Software entsprechen. Die für die Nutzung des SaaS-Dienste erforderliche Konfiguration der Hard- und Software des Kunden ist nicht geschuldet, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird.
    2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der SaaS-Dienste durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen.
    3. Unbeschadet der Verpflichtung des Providers zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe und Pflege seiner zur Nutzung der SaaS-Dienste erforderlichen Inhalte verantwortlich.
    4. Der Kunde wird für den Zugriff auf die SaaS-Dienste selbst eine „User ID“ und ein Passwort generieren, die zur weiteren Nutzung der SaaS-Dienste erforderlich sind. Der Kunde ist verpflichtet, „User ID“ und Passwort geheim zu halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich zu machen.
    5. Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt dem Provider hiermit das Recht ein, die auf dem Speicherplatz abgelegten Inhalte dem Kunden bei dessen Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen und, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
    6. Soweit der Kunde dem Provider Inhalte überlässt, die gegen geltendes Recht, die guten Sitten, gesetzliche oder behördliche Verbote verstoßen, kann der Provider die entsprechenden Verarbeitungsaufträge ablehnen. Ein Verstoß liegt insbesondere bei der Überlassung von Inhalten vor, die folgende Punkte betreffen, darstellen oder beinhalten: 
    1. Dem Kunden werden für den Fall eines vollständigen Ausfalls der Software oder bei erheblichen, betriebsbehindernden Beeinträchtigungen Verhaltensanweisungen vom Provider zur Verfügung gestellt. Der Kunde hat für seinen Betrieb einen Notfallplan unter Berücksichtigung der in den Anweisungen enthaltenen Angaben zu erstellen. Sollte die Software vollständig ausfallen oder die Nutzung den Betrieb des Kunden wesentlich behindern, wird der Kunde auf Grundlage der Anweisungen und des Notfallplans unverzüglich Maßnahmen zur Aufrechterhaltung seines Betriebes einleiten.
  1. Vergütung und Zahlungsbedingungen
    1. Sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wird, verpflichtet sich der Kunde, dem Provider für die Bereitstellung der Software und des Speicherplatzes die vereinbarte monatliche oder jährliche Vergütung vor Bereitstellung der Software und des Speicherplatzes zu zahlen. Sofern sich aus dem Angebot des Providers nichts anderes ergibt bzw. zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wird, handelt es sich bei der Vergütung um Gesamtpreise. Die Vergütung versteht sich in EURO und ist ein Bruttopreis inkl. der am Tag der Rechnungsstellung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern zwischen den Parteien nicht etwas anderes vereinbart wird, richtet sich die Vergütung für das jeweilige Lizenzpaket nach der im Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website unter dem Link www.krakl.app/registrieren/ abrufbaren und gültigen Preisliste des Providers.
    2. Der Provider arbeitet für die Erbringung der geschuldeten SaaS-Dienste mit dem externen Dienstleister Skribble Deutschland GmbH, Pforzheimer Str. 128A, 76275 Ettlingen, Mutterunternehmen: Skribble AG, Fraumünsterstrasse 16, CH-8001 Zürich, Schweiz (im Folgenden „Skribble“ genannt), unter Geltung der unter https://www.skribble.com/de/agb/ abrufbaren Skribble-AGB und der unter https://www.skribble.com/de/nutzungsbedingungen/ abrufbaren Skribble-Nutzungsbedingungen zusammen. Mithilfe der Skribble-Dienste kann der Kunde während der Nutzung der Software des Providers rechtssichere elektronische (fortgeschrittene und qualifizierte) Signaturen erstellen. Dem Kunden entstehen für jede elektronische Signatur zusätzliche Kosten. Die zusätzlichen Kosten für elektronische Signaturen werden dem Kunden monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. Die Höhe der zusätzlichen Kosten für elektronische Signaturen richtet sich nach der auf der Website von Skribble unter dem Link https://www.skribble.com/de/preise/ abrufbaren und gültigen Preisliste.
    3. Der Provider behält sich vor, die Vergütung nach Maßgabe der Ziffer 12.1. zur Bewahrung des Preis-Leistungs-Verhältnisses nach billigem Ermessen anzupassen, um zukünftig auf Kostensteigerungen oder -senkungen und sich dadurch verändernde, nicht anders ausgleichbare Kostensituationen angemessen reagieren zu können. Die für die Anpassung der Vergütung zu berücksichtigenden Kostenelemente bzw. Anpassungsmaßstäbe können die Modifizierung, Erweiterung und/oder Anpassung der vertragsgegenständlichen Nutzungsmöglichkeiten der Software des Providers, Verwaltungs- und Gemeinkosten (Mietzins, Finanzierungs- und Transaktionskosten, Personal- und Dienstleisterkosten, Energie- und Internetzugangskosten, IT-Entwicklungskosten, usw.) sowie staatlich auferlegte Steuern, Gebühren, Beiträge und sonstige Abgaben sein. Sämtliche Anpassungen der Vergütung gelten einen (1) Monat nach Bekanntgabe. Das Kündigungsrecht des Kunden nach Maßgabe der Ziffer 16.5. dieses Vertrages bleibt hiervon unberührt. 
    4. Die Vergütung ist sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Dem Kunden stehen nach seiner Wahl die folgenden Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung: 
      1. Bei Auswahl der Zahlungsart „Kreditkarte“ übermittelt der Kunde nach Bestätigung der Zahlungsanweisung dem Provider seine Kreditkartendaten. Der Provider fordert unmittelbar nach Legitimation als rechtmäßiger Karteninhaber das Kreditkartenunternehmen des Providers zur Einleitung der Zahlungstransaktion auf und die Kreditkarte des Kunden wird belastet.
      2. Bei der Auswahl der Zahlungsart „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden „PayPal“ genannt), unter Geltung der unter https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full abrufbaren PayPal-Nutzungsbedingungen. Im Bestellprozess wird der Kunde von dem Onlineshop des Providers auf die Website von PayPal weitergeleitet. Sofern der Kunde nicht bereits bei PayPal registriert ist, ist vorab eine Registrierung erforderlich, um den Rechnungsbetrag über PayPal bezahlen zu können. Nach dem Registrierungsvorgang muss der Kunde sich mit seinen Zugangsdaten legitimieren und die Zahlungsanweisung an den Provider bestätigen. Der Provider fordert PayPal nach Bestätigung der Zahlungsanweisung zur Einleitung der Zahlung auf. Die Zahlung über PayPal erfolgt automatisch.
    5. Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Provider erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt. Der Provider wird den Kunden mit Übersendung der Rechnung auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
    6. Für Unternehmer gilt: Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Die ausstehende Vergütung ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Der Provider behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Providers auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
    7. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten mit der Hauptforderung des Providers gegenseitig verknüpft oder von diesem anerkannt sind.
    8. Soweit der Kunde Unternehmer ist, ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderung des Kunden stammt aus demselben Vertragsverhältnis und ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Zur Geltendmachung des Rechts ist eine schriftliche Anzeige an den Provider erforderlich. 
    9. Wird nach Abschluss des Vertrages erkennbar (z.B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch des Providers auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so ist der Provider nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB).
  2. Haftung für Mängel und Schäden
    1. Der Provider gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der SaaS-Dienste nach den Bestimmungen dieses Vertrages. Es gelten insbesondere die §§ 535 ff. BGB.
    2. Mängel an der Software sind vom Provider innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben. Ein Mangel liegt insbesondere vor, wenn die Software bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nicht die Vorgaben der DS-GVO zur datenschutzrechtlichen Technikgestaltung erfüllt. 
    3. Die Gewährleistung des Providers ist ausgeschlossen, sofern die Funktions- und Betriebsbereitschaft nur unerheblich beeinträchtigt ist. Die verschuldensunabhängige Haftung des Providers gemäß § 536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
    4. Der Kunde hat jegliche Mängel unverzüglich anzuzeigen. Der Kunde ist im Falle eines Mangels nicht berechtigt, die ggf. anfallende Vergütung eigenständig zu mindern. Ein Anspruch aus Bereicherungsrecht bleibt hiervon unberührt.
    5. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Ziffer 14. und sind im Übrigen ausgeschlossen. 
  3. Haftung und Freistellung
    1. Für den Fall, dass Leistungen des Providers von unberechtigten Dritten unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft. 
    2. Der Kunde stellt den Provider und seine Mitarbeiter bzw. Beauftragten für den Fall der Inanspruchnahme wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Rechtsverletzung und/oder Verletzung von Rechten Dritter durch von dem Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der vertragsgegenständlichen Software vorgenommenen Handlungen von sämtlichen sich daraus ergebenen Ansprüchen Dritter frei, sofern die Ansprüche und Haftung nicht von dem Provider zumindest überwiegend mit zu vertreten sind. Überwiegend zu vertreten hat der Provider Schäden, die kausal aufgrund seiner Weisungsrechte nach diesem Vertrag zustande gekommen sind. Im Übrigen gilt § 254 BGB. Der Kunde wird den Provider unverzüglich informieren, wenn Dritte dem Provider gegenüber unter die vorstehende Freistellungsverpflichtung fallende Ansprüche erheben. Der Kunde ist verpflichtet, dem Provider unverzüglich alle ihm verfügbaren Informationen über den betreffenden Sachverhalt vollständig, wahrheitsgemäß und unverzüglich in Textform mitzuteilen. Eventuelle darüber hinausgehende Ansprüche des Providers bleiben unberührt.
    3. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, alle Kosten zu ersetzen, die dem Provider durch die Inanspruchnahme durch Dritte entstehen. Zu den erstattungsfähigen Kosten zählen auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
    4. Der Provider ist zur sofortigen Sperre des Speicherplatzes berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Provider davon in Kenntnis setzen. Der Provider hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
    5. Für den Verlust von Daten haftet der Provider insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
    6. Schadensersatzansprüche gegen den Provider sind unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen, es sei denn, der Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn eine der vertragswesentlichen Pflichten durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. Der Provider haftet dabei nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Vertragswesentliche Pflichten sind solche Pflichten, die die Grundlage des Vertrages bilden, die entscheidend für den Abschluss des Vertrages waren und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).
    7. Der Provider haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch den Provider, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
    8. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Falle von Personen- und Sachschäden ist die Haftung auf den dreifachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 6.000.000 EURO) je Versicherungsjahr, im Falle von Vermögensschäden auf den dreifachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 900.000 EURO) je Versicherungsjahr und im Falle von Schäden bei der Cyber- und Datensicherung auf den einfachen Betrag der Versicherungssumme (derzeit 50.000 EURO) je Versicherungsjahr beschränkt. Insoweit besteht Versicherungsschutz im Rahmen einer Berufs-, Betriebshaftpflicht- und einer Cyber- sowie Datenversicherung.
    9. Im Übrigen ist eine Haftung des Providers ausgeschlossen.
  4. Höhere Gewalt 
    1. Der Provider ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist. 
    2. Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streik, Unruhen, Enteignungen, Verfügungen von höherer Hand, Pandemien, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige vom Provider nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen. 
    3. Der Provider wird den Kunden über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich in geeigneter Form in Kenntnis setzen.
  5. Vertragsdauer und Kündigung
    1. Der unentgeltliche Testzeitraum einer Einzellizenz der Software des Providers hat eine Laufzeit von sieben (7) Tagen ab Vertragsschluss und kann jederzeit vor Ablauf des unentgeltlichen Testzeitraums gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, beginnt die vom Kunden bei Vertragsschluss ausgewählte entgeltliche Vertragslaufzeit nach Maßgabe der Ziffer 12. dieses Vertrages automatisch, wenn nicht vor Ablauf des unentgeltlichen Testzeitraums gekündigt wird.
    2. Für die Verträge, die Einzel- oder Teamlizenzen als Vertragsgegenstand haben, gelten die folgenden Kündigungsfristen, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde:
      1. Im Falle einer Mindestlaufzeit von einem (1) Monat kann der Vertrag vom Kunden jederzeit bis zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um einen (1) weiteren Monat, wenn nicht vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
      2. Im Falle einer Mindestlaufzeit von zwölf (12) Monaten kann der Vertrag vom Kunden mit einer Frist von einem (1) Monat frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden. Soweit keine Kündigung erfolgt, verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf (12) Monate, wenn nicht spätestens einen (1) Monat vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird.
    3. Die Kündigung bedarf der Textform (per E-Mail) oder kann konkludent durch Deaktivierung des Benutzerkontos durch den Kunden erklärt werden. Im Falle der Kündigung wird das Profil des Kunden gelöscht. 
    4. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Zur Kündigung aus wichtigem Grunde ist der Provider insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der SaaS-Dienste verletzt. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
    5. Der Kunde ist verpflichtet, die Benutzerdokumentation, deren Vervielfältigungen sowie sonstige Unterlagen an den Provider herauszugeben oder zu vernichten bzw. unwiederbringlich zu löschen. Die Fortsetzung der SaaS-Dienste ist nach Vertragsbeendigung unzulässig.
  6. Datenschutz und Geheimhaltung
    1. Sollten im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages, insbesondere, aber nicht ausschließlich, bei der Nutzung der Software personenbezogene Daten erhoben werden, so stellen die Parteien sicher, dass dabei datenschutzrechtliche Bestimmungen beachtet werden.
    2. Personenbezogene Daten werden nur in dem Umfang erhoben und genutzt, wie es die Durchführung des Vertrages erfordert. Die Verarbeitung personenbezogener Daten hat im Rahmen der Weisungen des Kunden zu erfolgen; sobald der Provider der Ansicht ist, dass eine dieser Weisungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat er den Kunden darauf unverzüglich hinzuweisen. Die Parteien stimmen der Erhebung und Nutzung solcher in diesem Umfang erhobener Daten zu.
    3. Sofern erforderlich, werden die Parteien gemäß den Vorgaben von Art. 28 DS-GVO eine Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung schließen. In diesem Zusammenhang werden insbesondere alle Mitarbeiter – vor allem Mitarbeiter und Verantwortliche, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben – verpflichtet, den Anforderungen von Art. 28 Abs. 3 lit. c i.V.m. Art. 32 Abs. 4 DS-GVO gerecht zu werden.
    4. Der Provider verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen (einschließlich Geschäftsgeheimnisse), die er im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Durchführung erfährt, Stilschweigen zu bewahren und diese nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind dabei solche, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt, unabhängig davon, ob sie in schriftlicher, elektronischer, verkörperter oder mündlicher Form mitgeteilt worden sind. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht, soweit der Provider gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Information verpflichtet ist. Der Provider verpflichtet sich, mit allen Mitarbeitern und Subunternehmern eine den vorstehenden Absatz inhaltgleiche Regelung zu vereinbaren.
  7. Alternative Streitbeilegung
    1. Für Kunden, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
    2. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle / Universalschlichtungsstelle ist der Provider nicht verpflichtet und nicht bereit.
  8. Änderung der AGB
    1. Der Provider behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Kunden nicht zumutbar. Der Provider wird den Kunden über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Kunden angenommen. Der Provider wird den Kunden in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Kunde den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.
    2. Der Provider behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,
    1. Das Kündigungsrecht der Parteien bleibt hiervon unberührt.
  1. Schlussbestimmungen
    1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen den Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    2. Ist der Kunde Verbraucher und hat dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedsstaat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Providers in Bad Schönborn.
    3. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Providers in Bad Schönborn. Der Provider ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 28.06.2021